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   VGH Bayern, 26.10.2016 - 10 CE 16.1729   

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https://dejure.org/2016,42721
VGH Bayern, 26.10.2016 - 10 CE 16.1729 (https://dejure.org/2016,42721)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2016 - 10 CE 16.1729 (https://dejure.org/2016,42721)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 10 CE 16.1729 (https://dejure.org/2016,42721)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 23.08.2016 - 10 CE 15.2784

    Erfolgloser Eilantrag auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2016 - 10 CE 16.1729
    Erforderlich ist dabei, dass infolge der Abschiebung als solcher (unabhängig vom konkreten Zielstaat) eine wesentliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes für den betroffenen Ausländer konkret droht (BayVGH, B. v. 23.8.2016 - 10 CE 15.2784 - juris Rn. 7; BayVGH, B. v. 31.5.2016 - 10 CE 16.838 - juris Rn. 7; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Februar 2016, A1 § 60a Rn. 57 f.).
  • VGH Bayern, 31.05.2016 - 10 CE 16.838

    Kein Abschiebungshindernis bei paranoid schizophrener kosovarischer

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2016 - 10 CE 16.1729
    Erforderlich ist dabei, dass infolge der Abschiebung als solcher (unabhängig vom konkreten Zielstaat) eine wesentliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes für den betroffenen Ausländer konkret droht (BayVGH, B. v. 23.8.2016 - 10 CE 15.2784 - juris Rn. 7; BayVGH, B. v. 31.5.2016 - 10 CE 16.838 - juris Rn. 7; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Februar 2016, A1 § 60a Rn. 57 f.).
  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 10 CE 14.1523

    Untertauchen des Ausländers; Rechtsschutzbedürfnis; Anordnungsgrund;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2016 - 10 CE 16.1729
    Jedenfalls im vorliegenden Fall kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Antragsteller an einer gerichtlichen Entscheidung ersichtlich kein Interesse hätte (vgl. hierzu z. B. BayVGH, B. v. 29.7.2014 - 10 CE 14.1523 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 24.08.2016 - 10 CE 16.1516

    Prüfung von Abschiebungshindernissen durch die Ausländerbehörde

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2016 - 10 CE 16.1729
    Soweit der Antragsteller in seiner Beschwerdebegründung erneut auf seine "besondere Schutzbedürftigkeit", die sich aus der "Ausweglosigkeit des Falles im Kosovo" ergebe, verweist und hierzu die familiäre Situation und seine Erkrankung darstellt, ist dem entgegenzuhalten, dass die Ausländerbehörde und ebenso das erkennende Gericht hinsichtlich solcher sog. zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse gemäß § 42 AsylG an die inzwischen bestandskräftige (negative) Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gebunden sind (vgl. BayVGH, B. v. 24.8.2016 - 10 CE 16.1516 - juris Rn. 13; BayVGH, B. v. 11.8.2015 - 10 C 15.1446 - juris Rn. 3; BayVGH, B. v. 3.2.2015 - 10 C 14.1930 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 11.08.2015 - 10 C 15.1446

    Prozesskostenhilfe; Duldung; Abschiebungshindernis und Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2016 - 10 CE 16.1729
    Soweit der Antragsteller in seiner Beschwerdebegründung erneut auf seine "besondere Schutzbedürftigkeit", die sich aus der "Ausweglosigkeit des Falles im Kosovo" ergebe, verweist und hierzu die familiäre Situation und seine Erkrankung darstellt, ist dem entgegenzuhalten, dass die Ausländerbehörde und ebenso das erkennende Gericht hinsichtlich solcher sog. zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse gemäß § 42 AsylG an die inzwischen bestandskräftige (negative) Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gebunden sind (vgl. BayVGH, B. v. 24.8.2016 - 10 CE 16.1516 - juris Rn. 13; BayVGH, B. v. 11.8.2015 - 10 C 15.1446 - juris Rn. 3; BayVGH, B. v. 3.2.2015 - 10 C 14.1930 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 C 14.1930

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2016 - 10 CE 16.1729
    Soweit der Antragsteller in seiner Beschwerdebegründung erneut auf seine "besondere Schutzbedürftigkeit", die sich aus der "Ausweglosigkeit des Falles im Kosovo" ergebe, verweist und hierzu die familiäre Situation und seine Erkrankung darstellt, ist dem entgegenzuhalten, dass die Ausländerbehörde und ebenso das erkennende Gericht hinsichtlich solcher sog. zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse gemäß § 42 AsylG an die inzwischen bestandskräftige (negative) Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gebunden sind (vgl. BayVGH, B. v. 24.8.2016 - 10 CE 16.1516 - juris Rn. 13; BayVGH, B. v. 11.8.2015 - 10 C 15.1446 - juris Rn. 3; BayVGH, B. v. 3.2.2015 - 10 C 14.1930 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 26.10.2016 - 10 C 16.471

    Erteilung einer Duldung wegen psychischer Erkrankung

    Die Klägerin begründet ihren Anspruch auf Duldung mit der psychischen Erkrankung ihres Verlobten, der mit ihr zusammen eingereist ist (siehe hierzu Beschluss des Senats vom 26.10.2016 - 10 CE 16.1729); ihre Anwesenheit sei notwendig, um eine Verschlechterung von dessen Gesundheitszustand zu verhindern.

    Auch hinsichtlich des Verlobten der Klägerin besteht kein Duldungsgrund wegen fehlender Reisefähigkeit (siehe hierzu Beschluss des Senats vom 26.10.2016 - 10 CE 16.1729).

  • VGH Bayern, 27.05.2020 - 10 CS 20.883

    Unbegründete Beschwerden im Asylverfahren

    Zwar kann die Ausreise im Hinblick auf die gesundheitliche Situation des ausreisepflichtigen Ausländers aus rechtlichen Gründen unmöglich sein, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers (unmittelbar) durch die Abschiebung wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert und wenn diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden kann (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 26.10.2016 - 10 CE 16.1729 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.08.2022 - 10 C 22.1594

    Keine Verlängerung der Daueraufenthaltserlaubnis - EU - bei nicht gesichertem

    Der Ausländer muss jedoch eine Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen kann, durch eine den Anforderungen gemäß § 60a Abs. 2c AufenthG genügende qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen (vgl. BayVGH, B.v. 27.5.2020 - 10 CS 20.883, 10 C20.886 - juris Rn. 11; B.v. 26.10.2016 - 10 CE 16.1729 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 24.01.2017 - 3 B 301/16

    Streitwert; vorläufiger Rechtsschutz; Abschiebung; Vorwegnahme der Hauptsache

    Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass diese Kurzanamnese den Anforderungen an eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung im o. g. Sinne schon deshalb nicht entspricht, weil weder die Methode der Tatsachenerhebung noch der Schweregrad der Erkrankung sowie die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich ergeben, dargestellt worden ist (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation jüngst BayVGH, Beschl. v. 26. Oktober 2016 - 10 CE 16.1729 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 28.08.2018 - 10 C 18.1473

    Ausländerrecht: Kirchenasyl ist grundsätzlich kein rechtliches

    Die Entscheidung wurde durch den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Oktober 2016 (10 CE 16.1729) bestätigt.
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